Wingst. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Niedersachsen stufenweise umgesetzt. Ab 2026 soll für jede Schülerin und jeden Schüler ein Ganztagsplatz zur Verfügung stehen.
Diese Veränderung wirkt sich auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports sowie insbesondere auf die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen aus. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert sich das Spiel- und Bewegungsverhalten zunehmend in die schulische Umgebung. Gemeinsam mit der Grundschule „Am Wingster Wald“ will sich der VfL Wingst weiter auf den Weg machen, Bewegungs-, Sport- und Spielangebote anzubieten. Denn Sport und Bewegung spielen eine wesentliche Rolle für die körperliche und geistige Entwicklung und sind gesellschaftlich von hoher Relevanz. Sie fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamgeist und Selbstdisziplin.
„Nach Bewilligung der einjährigen 80%igen Minijob-Förderung in Höhe von 7.013 € wird der Verein zeitnah eine Besetzung der Stelle vornehmen“, so der VfL-Vorsitzende Michael Schlobohm. „Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf der Gewinnung und Bindung von Engagierten sowie auf weitere Entlastung von Ehrenamtlichen und eine Unterstützung unserer großartigen Schule“, so der Vorsitzende weiter.